Beschreibung zum Produkt
Der Energieausweis bewertet die Energieeffizienz eines Gebäudes anhand verschiedener Kennwerte. Hierbei unterscheidet man zwischen Bedarfsausweisen und Verbrauchsausweisen, die zu verschiedenen Werten kommen, weil sie auf unterschiedlichen Daten und Berechnungsverfahren beruhen.
Um den energetischen Zustand von Gebäuden bewerten zu können, schreibt das Gebäudeenergiegesetz (GEG) in den meisten Fällen Energieausweise vor. Sie enthalten allgemeine Angaben zum Haus, zu den verwendeten Heizstoffen (zum Beispiel Gas, Holzpellets oder Strom) sowie die Energiekennwerte des Gebäudes. Neuere Ausweise für Wohngebäude führen darüber hinaus, ähnlich wie Elektrogeräte, eine Energieeffizienzklasse von A+ bis H auf.
Handelt es sich um ein reines Wohngebäude, wird ein Energieausweis für das ganze Gebäude ausgestellt, nicht für eine einzelne Wohnung. In Gebäuden, in denen es sowohl Wohnungen als auch Räume für andere Nutzungen gibt, gilt der Energieausweis nur für den Wohnbereich. Der Ausweis muss den Vorgaben des geltenden GEG entsprechen. Außerdem muss die Person, die den Ausweis ausstellt, den eigenen Namen, Anschrift, Berufsbezeichnung und das Ausstellungsdatum angeben und eigenhändig oder durch eine digitale Signatur unterschreiben. Ein Farbausdruck ist nicht vorgeschrieben.
Häufig gestellte Fragen
Wieso steht auf meinem Energieausweis Vorschau?
Anhand der von Ihnen bei der Bestellung angegebenen Daten wird Ihr Energieausweis erstellt und Ihnen als Vorschau zur Freigabe zur Verfügung gestellt. Erst wenn alle Fragen geklärt werden konnten und die angegebenen Daten von Ihnen freigegeben wurden, wird die Erstellung des finalen Ausweises veranlasst.
ℹ️ Bitte kontrollieren Sie Ihre Angaben sorgfältig, um eine Neubestellung zu vermeiden.
Was ist der Unterschied zwischen Verbrauchs- und Bedarfsausweis?
Grundsätzlich besteht bei Neuvermietung, Verkauf und Verpachtung Energieausweispflicht.
Wohngebäude (WG):
Bedarfsausweis
– Neubau (Keine Verbrauchsdaten Heizung vorhanden)
– Bestand (Keine Verbrauchsdaten Heizung vorhanden)
– Baujahr vor 1978 mit weniger als 5 Wohneinheiten
– Baujahr vor 1978 ohne Sanierung nach WSchV 77
Verbrauchsausweis
– Fünf oder mehr Wohneinheiten (baujahrunabhängig)
– Baujahr nach 1977
– Baujahr vor 1978 mit Sanierung nach WSchV 77
Sanierung nach Wärmeschutzverordnung (WSchV 77): Das Haus muss mind. 2-fach verglaste Fenster und ein gedämmtes Dach und eine gedämmte Außenfassade vorweisen.
Nichtwohngebäude (NWG):
Bedarfsausweis
– Neubau (keine Verbrauchsdaten Heizung +Strom)
– Bestand (keine Verbrauchsdaten Heizung +Strom)
Verbrauchsausweis
– Bestand (mit Verbrauchsdaten über 36 zusammenhängende Monate für Heizung +Strom)
Gemischt genutztes Gebäude:
Größerer Anteil Wohnen an der Gebäudenutzfläche
Teile eines Wohngebäudes, die sich hinsichtlich der Art ihrer Nutzung und der gebäudetechnischen Ausstattung wesentlich von der Wohnnutzung unterscheiden und die einen nicht unerheblichen Teil (>10 %) der Gebäudenutzfläche umfassen, sind getrennt als NWG zu behandeln. Ein Ausweis, wenn „nicht“ alle drei Kriterien zutreffen!
Größerer Anteil NWG an der Nettogrundfläche
Teile eines NWG´s, die dem Wohnen dienen und einen nicht unerheblichen Teil der Nettogrundfläche umfassen (>10 %), sind getrennt als Wohngebäude zu behandeln. Zwei Ausweise, wenn Wohnteil > 10 % !
Wie ist der generelle Ablauf bei Energieausweis-Bestellungen?
Nachdem Sie im Bestellprozess alle Daten vollständig und korrekt angegeben haben, bearbeiten wir nach kurzer Prüfung Ihren Auftrag. Die Bearbeitungszeiten variieren stark und sind von der Genauigkeit und Richtigkeit der im Bestellprozess getätigten Angaben abhängig. Sofern alle Angaben eindeutig und somit keine Rückfragen notwendig sind, ist mit einer durchschnittlichen Bearbeitungszeit von 48 Stunden zu rechnen.
Sie erhalten dann einen Entwurf Ihres Energieausweises in Ihrer Galerie zur Freigabe. Dort können Sie auch Feedback geben und wenn nötig eine Korrektur beauftragen.
Sobald Sie den Entwurf akzeptiert haben, werden wir Ihnen den finalen Ausweis zeitnah zur Verfügung stellen.
Sind kostenlose Korrekturen möglich?
Zunächst wird Ihnen ein Entwurf zur Verfügung gestellt, wonach Sie kostenfreie Korrekturen erhalten können. Bitte kontrollieren Sie Ihre Angaben sorgfältig, um eine Neubestellung zu vermeiden.
Ist eine kostenfreie Stornierung des Auftrages möglich?
Eine kostenfreie Stornierung Ihres Auftrages ist nicht möglich.
Warum ist das Eingabeformular bei der Bestellung so umfangreich?
Diese Informationen sind erforderlich und vom Gebäudeenergiegesetz (GEG) vorgeschrieben, um den energetischen Zustand von Gebäuden zu bewerten und entsprechend einen Energieausweis ausstellen zu können.
Kann ich von einem Verbrauchsausweis einfach zu einem Bedarfsausweis wechseln oder andersherum?
Sollte nach Eingang der Bestellung bemerkt werden, dass die Voraussetzungen für den jeweiligen Ausweis nicht erfüllt werden, muss der benötigte Ausweis neu bestellt werden. Eine Stornierung ist leider nicht möglich.
Die Voraussetzungen können Sie in unserem Hilfe-Center unter Was ist der Unterschied zwischen Verbrauchs- und Bedarfsausweis? nachlesen.
Was ist ein Typenschild?
Alle technischen Gegenstände müssen von den Herstellern oder Importeuren mit einem Typenschild (Leistungsschild) versehen und gut ablesbar angebracht werden. Diese Kennzeichnung muss alle beschreibenden, identifizierenden und klassifizierenden Daten enthalten. Welche Inhalte vorhanden sein müssen, steht in den gesetzlichen Vorschriften, in den Vorschriften von Überwachungsinstitutionen oder in den Regeln einer Branche. In vielen Branchen gibt es gesetzliche Vorschriften zum verpflichtenden Inhalt und zum Aussehen der Typenschilder.
Angaben auf dem Typenschild:
- Hersteller
- Bautyp bzw. Ausführung
- wichtigste Leistungsdaten (Branchenabhängig)
- Baujahr
- Bauartzulassung
- Seriennummer
- Bestellnummer
- CE-Kennzeichnung
- Länderkennung
- IP-Schutzart
- (Schutzklasse)
- andere Zertifizierungszeichen (DVGW, VDE, GS, DIN)
Es liegt kein Typenschild oder Schornsteinfegerprotokoll vor?
Eine Betriebsanleitung oder ein vergleichbares Dokument, auf dem der Typ der Heizung draufsteht, kann in Ausnahmefällen ebenfalls verwendet werden.
Was ist der Unterschied zwischen Gebäudenutzfläche und Wohnfläche?
Die Gebäudenutzfläche ist nicht mit der im Mietvertrag angegebenen Wohnfläche gleichzusetzen. Sie ist in der Regel größer, da sie auch Flächen beinhaltet, die indirekt beheizt werden und keine direkt wohnzwecklichen Zimmer umfasst. Dazu gehören beispielsweise Flure, Nebenräume und Treppenräume. Sie wird benötigt, um den Heizenergiebedarf eines Gebäudes zu ermitteln.
Für die Berechnung der Gebäudenutzfläche hat das Gebäudeenergiegesetz (GEG) bestimmte Formeln vorgegeben.
Die Immobilie wird mit Fernwärme beheizt und es liegt kein Heizungsbild vor?
Hier wird das Primärenergiefaktor-Zertifikat vom Versorger benötigt, welches meistens auf deren Homepage zu finden ist. Alternativ kann auch eine Angabe zum Versorger gemacht werden, dann kann der Dienstleister die Angaben ermitteln.
Es liegen keine Verbrauchsdaten der Immobilie vor?
In dem Fall kann immer nur der Bedarfsausweis erstellt werden. Auch wenn nur ein Teil der Verbräuche vorliegt. Hier werden immer 36 Monate zusammenhängende Verbräuche benötigt, wobei die letzte Periode nicht älter als 18 Monate sein darf.
Kann ein Energieausweis für eine Wohnung erstellt werden?
Nein, Energieausweise werden nur für ganze Häuser erstellt.
Das Gebäude oder ein Teil des Gebäudes ist denkmalgeschützt, wird ein Energieausweis benötigt?
In dem Fall muss kein Energieausweis erstellt werden.
Im Gebäude gibt es auch eine Gewerbeeinheit?
Wenn es sich um ein Mischgebäude handelt, werden folgende zusätzliche Informationen benötigt:
- Wie viel m² sind Gewerbe?
- Was für Geschäfte sind im Haus vorhanden (Frisör, Blumenladen etc.)?
- Wie groß ist die gesamte Wohnfläche (ohne Gewerbefläche)?
- Werden Wohn- und Gewerbeteil von derselben Heizung versorgt bzw. gibt es eine abweichende Anlagentechnik?
- Wie funktioniert z.B. Klima/Kühlung im Gewerbeteil?
- Anzahl der Wohneinheiten (ohne Gewerbeeinheiten).