Auswahl an Behördenauskünften

Bestellen Sie ganz einfach verschiedene offizielle Dokumente für Ihre Immobilie über eine Plattform und sparen Sie Zeit bei der Kontaktaufnahme mit Behörden.

13 Min. Lesezeit

Alle Auskünfte an einem Ort

Schon bei der Besichtigung Ihrer Immobilie ist es empfehlenswert, gewisse Unterlagen bereitliegen zu haben. So können Sie schneller auf die Fragen der Interessenten eingehen und diese wiederum können sich ein besseres Bild von der Immobilie verschaffen.

Um aktuelle Unterlagen zu erhalten, gehörten bisher zeitaufwendige E-Mails, Telefonate und etliche Briefe an die zuständigen Behörden dazu. Das gehört jetzt der Vergangenheit an! Sie wählen die erforderlichen Dokumente aus, den Rest übernehmen wir für Sie. Eine flächendeckende Beschaffung im gesamten Bundesgebiet – auf nur einer Plattform.

Folgende Auskünfte können Sie über unsere Plattform bestellen:

Bauakte

Eine Bauakte ist die Sammlung aller Unterlagen, die zu einem Bauvorhaben gehören, soweit sie für die Baugenehmigungsbehörde von Relevanz sind. Die Bauakte beinhaltet Bauanträge sowie -genehmigungen, Bauzeichnungen, Flächenberechnungen, usw.

Bauakte - Essenziell (Genehmigungen, Pläne, Baubeschreibung, etc.)

Inhalt (Benennung und Sortierung inklusive):

  • Bauantragsformular
  • Baugenehmigungsbescheid
  • Berechnungen (Flächen, Baukosten, etc.)
  • Pläne (Lageplan, Grundrisse, Ansichten, Schnitte)
  • Baubeschreibung
  • Ggf. Betriebsbeschreibung

Bauakte - Standard (Vollständige Bauakte exkl. Statikunterlagen)

Inhalt:

Enthalten ist die gesamte Bauakte exkl. Statikunterlagen.

Bauakte - Premium (Vollständige Bauakte inkl. Statikunterlagen)

Inhalt:

Enthalten ist die gesamte Bauakte inkl. Statikunterlagen.

Bearbeitungszeit:

In der Regel erfolgt die Bereitstellung innerhalb von 1 bis 8 Wochen. In seltenen Fällen kann es zu Verzögerungen kommen, die über unsere Nachrichtenfunktion im Auftrag kommuniziert werden.

Wichtige Hinweise:

Bitte beachten Sie, dass die Vollständigkeit der Unterlagen nicht gewährleistet werden kann und der Behörde in Ausnahmefällen Teile oder die gesamte Akte nicht vorliegen.

Zusatzkosten:

In Einzelfällen dürfen keine Fotos aufgenommen werden, wodurch weitere Kopierkosten entstehen können. Der Service ist auf den Umfang von herkömmlichen Wohnimmobilien beschränkt. Bei erheblichem Mehraufwand (>3 Aktenordner, ca. 1000 Blatt) durch andere Gebäudeklassen oder komplexe Bauten erhalten Sie vorab einen Hinweis über den entstehenden Mehrkostenaufwand bzw. den Vorschlag einer Eingrenzung.

Grundbuchauszug / Grundakte

Das Grundbuch ist ein öffentliches Register, in dem die Eigentumsverhältnisse sämtlicher Grundstücke verbindlich geregelt sind. Die dabei herausgegebene Abschrift wird als Grundbuchauszug bezeichnet.

Grundbuchauszug (beglaubigt)

Auslagen:

Grundbuchauszug (beglaubigt) 20 Euro.

Grundbuchauszug (unbeglaubigt)

Auslagen:

Grundbuchauszug (unbeglaubigt) 10 Euro.

Bearbeitungszeit:

Die Bearbeitungszeit ist stark vom Arbeitsaufkommen des verantwortlichen Grundbuchamts abhängig. In der Regel erhalten Sie Ihren Grundbuchauszug innerhalb von 7 bis 10 Werktagen. In größeren Städten kann es durch die hohe Belastung der Ämter zu Verzögerungen kommen und weitaus länger dauern.

Bewilligungsurkunde (Abteilung II, III oder alle Abteilungen)

Bei diesem Produkt erhalten Sie die gültigen Bewilligungsurkunden aus der jeweiligen Abteilung oder allen Abteilungen. Es werden alle für die Immobilie hinterlegten Grundbuchblätter berücksichtigt.

Bearbeitungszeit:

In der Regel erhalten Sie die Bewilligungsurkunde innerhalb von 8 bis 12 Wochen. Die Bearbeitungszeit variiert dabei stark vom Alter der Bewilligungsurkunde (physisch oder digital) und von dem Arbeitsaufkommen des zuständigen Amtes. Bitte berücksichtigen Sie, dass Insbesondere in Großstädten die Bearbeitungsdauer auch weitaus mehr als 12 Wochen betragen kann.

Auslagen:

Kostenfrei, ggf. geringe Kopiergebühr (0,50 € pro Seite).

Teilungserklärung

Die Teilungserklärung ist die Erklärung des Grundstückseigentümers gegenüber dem Grundbuchamt, dass das Eigentum an dem Grundstück in Miteigentumsanteile aufgeteilt wird. Weitere Bewilligungen erhalten Sie in diesem Zusammenhang nicht.

Bearbeitungszeit:

In der Regel erhalten Sie die Auskunft der Teilungserklärung innerhalb von 6 bis 10 Wochen. In Großstädten kann die Bearbeitungsdauer aufgrund des erhöhten Aufkommens auch mehr als 10 Wochen betragen.

Auslagen:

Die Bereitstellung der Teilungserklärung ist nach keiner festen Gebührenstruktur geregelt und beträgt in der Regel eine geringe Kopiergebühr (0,50 Euro pro Seite).

Belastungen / Denkmalschutz

Altlastenauskunft

Unter Altlasten versteht man Verunreinigungen der Flächen durch Gefahrenstoffe. Wurden an einem Grundstück Altlasten identifiziert, werden diese in dem zuständigen Register, auch Altlastenkataster genannt, aufgeführt.

Bearbeitungszeit:

Die Bearbeitungszeit liegt zwischen 1 bis 4 Wochen. In Großstädten kommt es in seltenen Fällen zu deutlich längeren Bearbeitungszeiten.

Auslagen:

Die Kosten für den Auszug aus dem Altlastenkataster lassen sich nicht pauschalisieren. Die Gebühren ordnen sich zwischen 0,– bis 50,– € pro Flurstück ein. Negativatteste werden oftmals gebührenfrei erteilt.

Baulastenauskunft

Baulasten stellen besondere Verpflichtungen eines Grundstückeigentümers gegenüber der Baubehörde (Bauaufsichtsverwaltung) zugunsten einer dritten Partei dar, welche über die allgemeingültigen Regularien des öffentlichen Rechts hinausgehen. Bei der Eintragung einer Baulast verpflichtet sich der Grundstückseigentümer etwas zu tun, zu unterlassen oder zu dulden.

Im Rahmen der Baulastenauskunft werden Baulastenblatt, Lageplan und Baulastenübernahmeerklärung beantragt.

Bearbeitungszeit:

Die Bereitstellungsdauer liegt zwischen 1 bis 4 Wochen. In Großstädten kommt es in seltenen Fällen zu deutlich längeren Bearbeitungszeiten.

Auslagen:

Die Kosten für den Auszug aus dem Baulastenverzeichnis lassen sich nicht pauschalisieren. Die Gebühren ordnen sich zwischen 0,– bis 50,– € pro Flurstück ein. Negativatteste werden oftmals gebührenfrei erteilt.

Kampfmittelauskunft

Zu Kampfmitteln zählen zur Kriegsführung bestimmte Stoffe und Gegenstände militärischer Herkunft sowie Teile solcher Gegenstände, die Explosivstoffe oder chemische Kampf-, Nebel-, Brand-, Reiz- oder Rauchstoffe enthalten. Die Kampfmittelauskunft bzw. Luftbildauswertung basiert auf der Auswertung von Luftbildaufnahmen, die Luftangriffe sowie Gefechte dokumentieren. Anhand dieser Dokumentationen können die Behörden eine Einschätzung geben, ob Kampfmittel in Form von Bombenblindgängern oder sonstigen Kriegsabfällen, wahrscheinlich sind.

Bearbeitungszeit:

Die Belastungsprüfung wird i. d. R. innerhalb von 2 Wochen durchgeführt. Anschließend erhalten Sie die entsprechende Auskunft.

Auslagen:

Die Kosten der Kampfmittelerkundung hängen von vielen individuellen Faktoren des Grundstücks, u.a. Lage, Größe, historische Nutzung und geplante Eingriffe, etc. ab. I.d.R. belaufen sich die Kosten auf 50,– bis 600,– €.

In den Bundesländern Bayern, Thüringen und Rheinland-Pfalz ist die Aufgabe der Luftbildauswertung an private Dienstleister übergeben worden. Hierdurch kommt es zu deutlich höheren Gebühren, die zwischen 1500,– € und 3500,– € liegen.

Gebäudedenkmalschutz

Im Rahmen dieser Abfrage wird sowohl der Gebäude- als auch Kulturdenkmalschutz berücksichtigt.

Bearbeitungszeit:

Die Bearbeitungszeit liegt zwischen 1 bis 4 Wochen. In Großstädten kommt es in seltenen Fällen zu deutlich längeren Bearbeitungszeiten.

Auslagen:

Die Gebühren für eine Denkmalschutzauskunft reichen von 0,– bis 50,– € und sind abhängig von der Gebührenordnung der zuständigen Behörde. Die Abrechnung erfolgt dabei größtenteils pro Grundstück/Immobilie. Teilweise erheben die Ämter Gebühren pro Flurstück/Hausnummer, wodurch die Kosten für große Grundstücke auch mehr als 50,– € betragen können. In vielen Fällen sind die Auskünfte jedoch gebührenfrei.

Bodendenkmalschutz

Die archäologische Denkmalschutzauskunft bezieht sich rein auf das Grundstück und informiert über mögliche Vermutungen und besondere Auflagen im Zusammenhang mit der Bebauung.

Bearbeitungszeit:

Je nach Gemeinde dauert die Bearbeitung der Auskunft 1 bis 6 Wochen. Da die Bearbeitungszeit von dem gegenwärtigen Auftragsvolumen der bearbeitenden Stelle abhängt, kommt es in seltenen Fällen zu längeren Wartezeiten.

Auslagen:

Die Gebühren für eine Denkmalschutzauskunft reichen von 0,– bis 50,– € und sind abhängig von der Gebührenordnung der zuständigen Behörde. Die Abrechnung erfolgt dabei größtenteils pro Grundstück/Immobilie. Teilweise erheben die Ämter Gebühren pro Flurstück/Hausnummer, wodurch die Kosten für große Grundstücke auch mehr als 50,– Euro betragen können. In vielen Fällen sind die Auskünfte jedoch gebührenfrei.

Kataster- und Geoauskünfte / Anliegerbeiträge / Kommunalabgaben

Liegenschaftskarte (amtlich)

Die Liegenschaftskarte ist eine maßstäbliche Darstellung aller Liegenschaften. Sie ist mit ihrem Nachweis der Lage und Abgrenzung die amtliche Kartengrundlage des Grundbuchs und Grundlage für die Beantragung diverser immobilienbezogener Auskünfte.

Bearbeitungszeit:

2 bis 14 Werktage. In seltenen Fällen auch länger.

Auslagen:

10,– bis 45,– € pro Liegenschaft.

Liegenschaftskarte (nicht amtlich)

Bearbeitungszeit:

1 bis 3 Werktage. Sind keine Grundstücksdaten angegeben und müssen diese zuerst ermittelt werden, kann die Bereitstellung auch länger dauern.

Auslagen:

Für nicht amtliche Liegenschaftskarten fallen i.d.R. keine Behördengebühren an.

Bestandsnachweis

Der Bestandsnachweis listet sämtliche Flurstücke, die Informationen, die zu einer Liegenschaft zugehörig sind und dem Bestand eines Eigentümers zugeordnet werden können. Wird der Nachweis aus dem Liegenschaftsbuch für eine größere Liegenschaft benötigt, die aus mehreren Flurstücken besteht, ist meistens der Bestandsnachweis im Vergleich zum Flurstücks- und Eigentümernachweis die kostengünstigere Variante.

Bearbeitungszeit:

7 bis 14 Werktage. In seltenen Fällen auch länger.

Auslagen:

10,– bis 45,– €.

Flurstücks- und Eigentümernachweis

Der Flurstücks- und Eigentümernachweis enthält ergänzende Informationen zum Grundstück, die im Grundbuch nicht enthalten sind. Hierzu gehört eine genaue Lagebezeichnung, die in Form eines Straßennamens angegeben wird, sowie sämtlicher Hausnummern eines Flurstücks. Handelt es sich um eine große Liegenschaft mit mehreren Flurstücken, empfiehlt sich die Beantragung des Bestandsnachweises.

Bearbeitungszeit:

7 bis 14 Werktage.

Auslagen:

8,– bis 20,– € pro Flurstück.

Fortführungsnachweis

Der Fortführungsnachweis dokumentiert die Veränderungen am Grundstück und dient als Grundlage für die notarielle Beurkundung und die Eintragung im Grundbuch.

Bearbeitungszeit:

4 Wochen, teilweise auch länger.

Auslagen:

Für die Erstellung des Fortführungsnachweises werden durch die Behörde Recherchearbeiten getätigt, die nach Stundenaufwand abgerechnet werden und sich daher nach der Historie der Fortführung richten.

Grenzbescheinigung

In der Grenzbescheinigung bestätigt das Vermessungsamt, dass ein Gebäude auf dem richtigen Grundstück und innerhalb der rechtmäßigen Grenzen errichtet wurde.

Bearbeitungszeit:

4 Wochen, teilweise auch länger.

Auslagen:

Für die Erstellung der Grenzbescheinigung werden durch die Behörde Recherchearbeiten getätigt, die nach Stundenaufwand abgerechnet werden und sich insbesondere nach der Größe der Liegenschaft ergeben.

Bodenrichtwertkarte

Bei einer Bodenrichtwertkarte handelt es sich um eine grafische Darstellung von Bodenrichtwerten innerhalb einer bestimmten Region, einer Gemeinde, einer Stadt oder innerhalb von Stadtteilen.

Bearbeitungszeit:

1 Tag bis zu 2 Wochen.

Auslagen:

0,– bis 50,– € pro Richtwert.

Für die Erstellung der Bodenrichtwertkarte werden durch die Behörde Recherchearbeiten getätigt, die nach Stundenaufwand abgerechnet werden und sich insbesondere nach der Größe der Liegenschaft ergeben.

Erschließungsbeitrags­bescheinigung

Im Rahmen der Erschließungsbeitragsbescheinigung werden Beiträge zu Erschließungskosten und Straßenausbaubeiträgen abgefragt. Bitte beachten Sie, dass die Kanalanschlussgebühren eine separate Auskunft darstellen.

Bearbeitungszeit:

Die Bereitstellung dauert durchschnittlich 4 bis 6 Wochen. Es kann durchaus länger dauern, wenn mehrere Stellen für das Auskunftsersuchen angesprochen werden müssen.

Auslagen:

Die durchschnittlichen Kosten für eine Erschließungsbeitragsbescheinigung liegen zwischen 0,– bis 50,– € pro Flurstück.

Kanalanschlussgebühr

Die Auskunft gibt Information über noch offene bzw. künftig zu entrichtende Kanalanschlussgebühren. Diese könne auch lange nach der Fertigstellung einer Immobilie anfallen. Bitte beachten Sie, dass im Rahmen dieser Abfrage nicht die Erschließungskosten und Straßenausbaubeiträge abgefragt werden. Hierfür existiert eine separate Auskunft.

Bearbeitungszeit:

Die Bereitstellung dauert durchschnittlich 4 bis 8 Wochen. Es kann länger dauern, wenn mehrere Stellen für die Auskunftsersuchen angesprochen werden müssen. Die dezentralen Strukturen erschweren den Behörden die Arbeit.

Auslagen:

Die durchschnittlichen Kosten für eine Auskunft zu Kanalanschlussgebühren liegt zwischen 0,– bis 50,– € pro Flurstück.

Steuerliche Bescheide / Gesellschaftsunterlagen

Grundsteuerbescheid

Die Grundsteuer für Immobilie und Grundstück wird vom Finanzamt mit dem Grundsteuermessbescheid festgesetzt. Auf der Grundlage dieses Bescheids setzt die Gemeinde die Steuer fest und schickt Eigentümern einen Grundsteuerbescheid.

Im Rahmen der Abfrage wird eine Kopie des aktuellen Grundsteuerbescheides beantragt.

Bearbeitungszeit:

7 bis 14 Werktage.

Auslagen:

Die Bereitstellung erfolgt oftmals gebührenfrei. Gelegentlich wird eine Kopier- und Versandpauschale in Höhe von 20,– bis 40,– Euro angesetzt.

Einheitswertbescheid

Der Einheitswertbescheid ist ein Bescheid, den das Finanzamt ausstellt. Dieser beziffert den Einheitswert einer Immobilie.

Im Rahmen der Abfrage wird eine Kopie des aktuellen Einheitswertbescheides beantragt.

Bearbeitungszeit:

2 bis 4 Wochen.

Auslagen:

Die Bereitstellung erfolgt oftmals gebührenfrei. Gelegentlich wird eine Kopier- und Versandpauschale in Höhe von 20,– bis 40,– Euro angesetzt.

Grundsteuermessbescheid

Der Grundsteuermessbetrag richtet sich nach dem Einheitswert des Grundstücks. Nach Ermittlung des Grundsteuermessbetrags ergeht der Grundsteuermessbescheid. Er stellt einen Grundlagenbescheid dar, der die steuerliche Erhebung auf das Grundstück festlegt. Im Rahmen der Abfrage wird eine Kopie des aktuellen Einheitswertbescheides beantragt.

Bearbeitungszeit:

2 bis 4 Wochen.

Auslagen:

Die Bereitstellung erfolgt oftmals gebührenfrei. Gelegentlich wird eine Kopier- und Versandpauschale in Höhe von 20,– bis 40,– Euro angesetzt.

Steuerlicher Unbedenklichkeitsbescheid (Objekt)

Die Abfrage dient zur Prüfung steuerlicher Rückstände eines Objektes.

Bearbeitungszeit:

2 bis 4 Wochen.

Auslagen:

Die Gebühr liegt zwischen 0,– bis 60,– € pro Objekt.

Handelsregisterauszug

Die Abfrage beinhaltet einen Handelsregisterauszug.

Bearbeitungszeit:

1 bis 2 Werktage.

Auslagen:

Die Gebühr beträgt 5,- €.

Planungsrechtsauskünfte

Flächennutzungsplan Die Auskunft informiert Sie darüber in welchem rechtskräftigen Flächennutzungsplan die Flurstücke liegen. Darüber hinaus erhalten Sie eine Kopie der dazugehörigen Pläne.   Bearbeitungszeit: 1 bis 4 Wochen.   Auslagen: Die Gebühr richtet sich nach der Größe und dem Zustand der Planunterlagen (physisch/ digital). Durchschnittlich betragen die Gebühren 0,– bis 50,– € pro Grundstück    Bebauungsplan Die Auskunft informiert Sie darüber in welchem rechtskräftigen Bebauungsplan die Flurstücke liegen. Darüber hinaus erhalten Sie eine Kopie der dazugehörigen Pläne, Textteil/e, Satzungen und Begründungen (PDF). Zusätzlich wird angefragt, ob das Grundstück nach §34 oder §35 BauGb behandelt wird und/ oder ob es einen Aufstellungsbeschluss zur Durchführung eines Bebauungsplanverfahrens gibt.   Bearbeitungszeit: 1 bis 4 Wochen.   Auslagen: Die Gebühr richtet sich nach der Größe und dem Zustand der Planunterlagen (physisch/ digital). Durchschnittlich betragen die Gebühren 0,– bis 50,– € pro Grundstück.    Städtebaulicher Vertrag Mithilfe der städtebaulichen Verträge sollen die Belange der Gemeinde, aber auch die Interessen von privaten Akteuren im gegenseitigen Konsens abgebildet und verbindlich festgehalten werden. Die Auskunft informiert Sie über ein mögliches Bestehen eines solchen Vertrags. Darüber hinaus wird eine Kopie des Vertrages beantragt. Bitte beachten Sie, dass die Behörden oftmals nur dem ursprünglichen Vertragspartner (eventuell Vorbesitzer) den Vertrag aushändigen.   Bearbeitungszeit: 1 bis 4 Wochen, aufgrund von Archivarbeiten oftmals auch länger.   Auslagen: Die Gebühr richtet sich nach dem Zustand der Unterlagen (physisch/ digital). Im Durchschnitt liegen die Gebühren zwischen 0,– bis 50,– €. Bei tiefgründigen Archivarbeiten können die Gebühren stark zunehmen.    Satzungs- und Gebietsauskünfte Im Rahmen der Satzungs- u. Gebietsauskunft werden folgende Parameter abgefragt: • Umlegungsgebiete • Vereinfachte Umlegungen gem. § 80 ff. BauGB • Veränderungssperre gemäß §§ 14, 16 BauGB • Vorbereitende Untersuchungen zu einer geplanten städtebaulichen • Sanierungsmaßnahme gemäß § 141 BauGB • Das Bestehen eines umfassenden / vereinfachten Sanierungsverfahrens • Städtebauliche Entwicklungsmaßnahmen gemäß §§ 165 ff. BauGB • Vorbereitende Untersuchungen zu einer geplanten städtebaulichen • Entwicklungsmaßnahme gemäß § 165 (4) BauGB • Erhaltungssatzungen gemäß §§ 172 ff. BauGB • Gestaltungssatzungen Liegt das Grundstück in einem der aufgezählten Gebiete, können für den Grundstückeigentümer zusätzliche Kosten in relevanter Höhe entstehen.   Bearbeitungszeit: Die Bereitstellung dauert durchschnittlich 2 bis 6 Wochen. Es kann länger dauern, wenn mehrere Stellen für das Auskunftsersuchen angesprochen werden müssen.   Auslagen: Die Gebühren richten sich nach der Größe des Grundstückes (Anzahl an Flurstücken) und betragen in der Regel zwischen 0,– bis 30,– € pro Flurstück/Abfrage. Teilweise fallen deutlich höhere Gebühren an.    Auskunft Flurbereinigung u. Stadtumbaugebiet Das Flurbereinigungsgebiet ist das Gebiet, das alle Flurstücke umfasst, für die die Flurbereinigung angeordnet worden ist. Das Stadtumbaugebiet bezeichnet städtebauliche Maßnahmen in Stadtteilen oder ganzen Städten, die in besonderem Maße von Strukturwandel und Rückgang der Bevölkerung betroffen sind. Dem damit einhergehenden Funktionsverlust versucht der Stadtumbau auf der Grundlage von städtebaulichen Entwicklungskonzepten entgegenzuwirken.   Bearbeitungszeit: 2 bis 6 Wochen.   Auslagen: Die Gebühren richten sich nach der Größe des Grundstückes (Anzahl an Flurstücken) und betragen in der Regel zwischen 0,– bis 30,– € pro Flurstück/Abfrage. Teilweise fallen deutlich höhere Gebühren an.    Städtisches Vorkaufsrecht Die Vorkaufsrechtsatzung beschreibt ein besonderes Vorkaufsrecht, das einer Gemeinde erlaubt im Geltungsbereich eines Bebauungsplans durch Satzung ihr Vorkaufsrecht an unbebauten Grundstücken zu begründen. Im Rahmen der Abfrage wird Auskunft über das vorhanden sein einer Vorkaufsrechtsatzung/Gebiete nach § 25 Abs.1 Nr.1 + 2 BauGB beantragt.   Bearbeitungszeit: 2 bis 6 Wochen.   Auslagen: Die Gebühren richten sich nach der Größe des Grundstückes (Anzahl an Flurstücken) und betragen in der Regel zwischen 0,– bis 30,– € pro Flurstück/Abfrage    Business Improvement District Ein Business Improvement District ist ein räumlich klar umrissener Bereich, in dem die Grundeigentümer und Gewerbetreibenden gemeinsam versuchen, die Standortqualität durch Maßnahmen zu verbessern, die aus dem Aufkommen einer selbst auferlegten und befristet erhobenen Abgabe finanziert werden. BID kommen insbesondere in Großstädten vor.   Bearbeitungszeit: 2 bis 6 Wochen.   Auslagen: Die Gebühren betragen in der Regel zwischen 0,– bis 30,– € pro Abfrage.    Auskunft Bau- u. Lärmschutz Dieser Bescheid gibt Ihnen Auskunft darüber, ob sich das Grundstück in einem Bau- oder Lärmschutzgebiet befindet.   Bearbeitungszeit: 7 bis 14 Tage, teilweise auch länger.   Auslagen: Die Gebühren betragen in der Regel zwischen 0,– bis 30,– € pro Abfrage.    Auskunft Natur-, Wasser- u. Landschaftsschutz Gibt Ihnen Auskunft darüber, ob sich das Grundstück in einem Natur-, Wasser- oder Landschaftsschutzgebiet befindet.   Bearbeitungszeit: 7 bis 14 Tage, teilweise auch länger. Auslagen: Die Gebühren betragen in der Regel zwischen 0,– bis 30,– € pro Abfrage.    Auskunft Hochwasserschutzgebiet Gibt Ihnen Auskunft darüber, ob sich das Grundstück in einem Hochwasser-schutzgebiet befindet.   Bearbeitungszeit: 7 bis 14 Tage, teilweise auch länger.   Auslagen: Die Gebühren betragen in der Regel zwischen 0,– bis 30,– € pro Abfrage.

  • Umlegungsgebiete
  • Vereinfachte Umlegungen gem. § 80 ff. BauGB
  • Veränderungssperre gemäß §§ 14, 16 BauGB
  • Vorbereitende Untersuchungen zu einer geplanten städtebaulichen
  • Sanierungsmaßnahme gemäß § 141 BauGB
  • Das Bestehen eines umfassenden / vereinfachten Sanierungsverfahrens
  • Städtebauliche Entwicklungsmaßnahmen gemäß §§ 165 ff. BauGB
  • Vorbereitende Untersuchungen zu einer geplanten städtebaulichen
  • Entwicklungsmaßnahme gemäß § 165 (4) BauGB
  • Erhaltungssatzungen gemäß §§ 172 ff. BauGB
  • Gestaltungssatzungen

Bitte beachten Sie, dass es sich sowohl bei den Bearbeitungszeiten, als auch den Auslagen und Zusatzkosten ausschließlich um Schätzwerte handelt und wir keine verbindlichen Angaben machen können. Auslagen sind daneben Kosten, die zur Erbringung der Leistung notwendigerweise bei der Behörde angefallen sind, obwohl sie vom Leistungsempfänger zu tragen sind. Diese werden vom Dienstleister verauslagt und in einer gesonderten Rechnung für Sie aufgeführt.

Erforderliche Angaben

Für die Bestellung von Behördenauskünften werden folgende Informationen und Unterlagen benötigt:

  • Adressdaten – Straße, Hausnummer, Postleitzahl und Stadt (bei Wohnungseigentum kann im Kommentarfeld auf der letzten Seite des Bestellprozesses auch die entsprechende Wohnungsnummer oder Lage der Wohnung mit angegeben werden)
  • Grundstücksdaten – Grundbuchblatt, Gemarkung, Flur und Flurstück (optional kann die Ermittlung dieser auch für einen Aufpreis von 34,90 EUR dazu gebucht werden)
  • Eigentümervertretervollmacht – die Vollmacht des Eigentümers an unseren Kooperationspartner DocEstate. Eine Vorlage für die Vollmacht finden Sie hier.

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