Wohnflächenberechnung

Erfahren Sie, wie Sie eine Wohnflächenberechnung nach aktueller Verordnung bestellen und sich auf Wunsch einen Architektenstempel für die rechtliche Bestätigung holen.

4 Min. Lesezeit

Beschreibung zum Produkt

Wir erstellen Wohnflächenberechnungen nach der aktuellen Wohnflächenverordnung. Die WoFlV ist die gesetzlich anerkannte Grundlage für Mietverträge und bildet mit dem Architektenstempel eine wichtige Ergänzung für Ihre Bankunterlagen.

Die Flächenberechnung erfolgt auf Basis Ihrer bemaßten Grundrisse (Länge & Breite / pro Raum). Laden Sie einfach einen bemaßten Grundriss hoch. Sollte Ihnen kein bemaßter Grundriss vorliegen, können Sie auch unseren Aufmaß-vor-Ort-Service buchen. Weitere Informationen dazu finden Sie hier.

Bestellprozess


Auf einen Blick

Wir erstellen Wohnflächenberechnungen nach der aktuellen Wohnflächenverordnung (WoFIV).

Auf Wunsch können Sie die Plausibilität der Berechnung durch einen Architekten prüfen lassen. Die Bescheinigung erhalten Sie durch einen offiziellen Architektenstempel. Damit erhalten Sie die perfekte Basis für eine Finanzierungsanfrage im Zusammenhang mit einem Immobilienverkauf beziehungsweise Immobilienkauf.

Das können Sie erwarten:

  • Auf Basis der aktuellen WoFlV
  • Auf Wunsch mit Architektenstempel
  • schnell und unkompliziert
  • keine Haftung (dafür Aufmaß vor Ort buchen)*
  • Ergebnis: Tabellarische Auflistung der anrechenbaren Flächen, sowie ein schematischer Grundriss

Bitte beachten Sie, dass die Wohnflächenberechnung auf Basis bemaßter Grundrisse ausschließlich genutzt werden sollte, wenn die vorhandenen Maße korrekt sind. Backbone übernimmt keinerlei Haftung für die Richtigkeit der Angaben und es besteht keine Rechtssicherheit. Als rechtssichere Alternative steht Ihnen die Aufmaßerstellung vor Ort zur Verfügung. Unser Dienstleister arbeitet mit professionellen Vermessungstechnikern, welche korrekte, zertifizierte und banktaugliche Aufmaßunterlagen nach der Wohnflächenverordnung (WoFlV) oder DIN277 erstellen.


Häufig gestellte Fragen

Was ist der Unterschied zwischen der Wohnflächenberechnung und Aufmaß?

Eine Wohnflächenberechnung wird anhand bemaßter Grundrisse errechnet. Wichtig hierbei sind die IST-Werte. Zuzüglich erhält man das Zertifikat, welches wichtig für die Finanzierung bei der Bank ist.

ℹ️ Sofern keine bemaßten Grundrisse vorhanden sind, muss das Aufmaß erstellt werden.

Das Aufmaß wird vor Ort durch einen unserer zertifizierten Vermessungstechniker durchgeführt und ausgewertet. Ziel des Aufmaßes ist es, Wohn- und Nutzflächen von Gebäuden zu ermitteln.

Wird die Wohnflächenberechnung nach DIN-Norm 277 oder WoFIV erstellt?

Wir erstellen Wohnflächenberechnungen nach der aktuellen Wohnflächenver-ordnung (WoFlV).

Die Wohnflächenberechnung nach der Wohnflächenverordnung ist die verbreitetste Berechnung. Hierbei werden die Grundflächen der tatsächlich zu Wohnzwecken zu nutzenden Räume und Bereiche aufgezeigt.

Abgezogen werden dann Teile, die nur eingeschränkt nutzbar sind. Beispiele hierfür sind Terrassen und Balkone. Diese Bereiche können wetterbedingt mal mehr und mal weniger genutzt werden, weshalb diese nur 25 bis 50 % zur Wohnfläche gezählt werden. Abstriche werden ebenfalls bei Dachschrägen gemacht. Da diese nur teilweise zu nutzen sind, kann hier sogar bis zu 100 % der Grundfläche unter Dachschrägen abgezogen werden.

Wie lange sind die Bearbeitungszeiten?

Wenn alle Unterlagen und Maße vollständig sind und keine Rückfragen aufgrund fehlender Angaben entstehen, liegen die Wohnflächenberechnungen meist schon innerhalb von 24 Stunden, meist aber innerhalb von 48 Stunden vor.

Kann ich auch Grundrisse ohne Maße verwenden?

Eine Berechnung der Wohnfläche kann ausschließlich auf Grundlage von vollständigen Maßen (Länge & Breite / pro Raum) erfolgen. Bei Dachgeschossen, müssen unbedingt die Angaben zu den 1 und 2 Meter Linien (Kniestock) vorliegen, da sonst das gesamte OG bzw. DG als Nutzfläche deklariert werden muss.

Wozu werden die 1- und 2-Meter-Linie im Grundriss benötigt?

Bei der Wohnflächenberechnung nach WoFlV spielen Dachschrägen eine entscheidende Rolle. Sie führen dazu, dass Teile des Raums, welche unter diesen liegen, von der Wohnfläche abgezogen werden müssen.

Flächen, bei denen die Raumhöhe maximal ein Meter beträgt, sind grundsätzlich von der Wohnfläche abzuziehen. Alle Flächen, welche eine Raumhöhe von einem Meter bis zu zwei Meter aufweisen, werden zu 50 % der Wohnfläche hinzugerechnet. Alle Flächen, welche eine Raumhöhe von über zwei Metern haben, gelten wie normale Wohnräume und werden der Wohnfläche zu 100 % hinzugerechnet.

  • Ausschnitt von der Homepage unseres Dienstleisters

Kann ich auch eine Gesamtwohnflächenberechnung erhalten?

Bisher bieten wir diese noch nicht direkt auf der Plattform an. Wenn Sie eine Gesamtwohnflächenberechnung benötigen, können Sie diese bei der Bestellung im Kommentar anfordern. Der Dienstleister, wird uns dann um eine Kostenfreigabe bitten, welche wir an Sie weiterleiten.

  • Muster Gesamtwohnflächenberechnung

ℹ️ Bitte achten Sie darauf, dass alle Angaben in Ihrem Upload gut leserlich sind.

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